Insolvenzrecht

Insolvenzrecht · 30. November 2021
Es ist nicht weniger als eine Zeitenwende für den Gläubigerschtz im Anfechtungsprozess. Der BGH stärkt die Position der Gläubiger bei Insolvenzanfechtungen. So wird der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht mehr allein aufgrund eingetretener Zahlungsunfähigkeit vermutet. Auch eine Kenntnis des Gläubigers davon wird nicht mehr ohne Weiteres unterstellt.