Das Mietrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Es handelt sich dabei um eines der wohl am stärksten im Wandel befindlichen Rechtsgebiete, dass durch die Rechtsprechung
des BGH beinahe monatlich Änderungen und Modifikationen erfährt. Aus diesem Grunde ist es für einen Vermieter ohne das nötige juristische Detailwissen beinahe unmöglich, die Miete auf die
ortsübliche Vergleichsmiete anzuheben, ein Mietverhältnis rechtswirksam zu kündigen oder Schadensersatz zu fordern, weil der Mieter die Schönheitsreparaturen nicht oder nicht ordnungsgemäß
durchgeführt hat oder weil er die gemietete Sache beschädigt hat. Auch der juristisch nicht gebildete Mieter kann meist nicht überblicken, welche Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis
tatsächlich bestehen. Wann und in welchem Umfang sind Schönheitsreparaturen durchzuführen? Ist die Betriebskostenabrechnung des Vermieters zutreffend und wirksam? Welche Pflichten darf der
Vermieter durch vertragliche Vereinbarung auf den Mieter übertragen?
Das Wohnungseigentumsrecht regelt Rechte und Pflichten speziell für Wohnungseigentümer. Als Wohnungseigentümer sind Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und – in gesetzlich
geregelten Grenzen – an die Beschlüsse dieser Gemeinschaft gebunden. Dies führt nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern untereinander oder im Verhältnis zur
Wohnungseigentümergemeinschaft. Vorprogrammiert ist dies beispielsweise, wenn die Wohnungseigentümer unterschiedliche Vorstellungen davon haben, in welchen Intervallen welche Arbeiten am Haus
vorgenommen werden sollen. Rechtsgrundlage solcher Auseinandersetzungen ist das Wohnungseigentumsgesetz. Es beinhaltet Regelungen dazu, wie sich Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers
gegenüber der Gemeinschaft oder auch der Wohnungsgemeinschaft gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen lassen. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt zudem die Entstehung des
Wohnungseigentums, das Verhältnis der Wohnungs-Eigentümer untereinander und die Aufgaben und Verpflichtungen eines Verwalters.
Wir beraten Sie gerne zu den Rechtsfragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.