Erbrecht

Verstirbt ein Mensch, ist dies für die Angehörigen ein tragischer Einschnitt in das eigene Leben. Zur Trauer hinzu tritt der Aufwand, den Nachlass des Verstorbenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und des letzten Willens des Erblassers zu regeln. Das Gesetz sieht vor, dass der Erbe an die Stelle des Erblassers tritt und die Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernimmt. Die vermögensrechtlichen Folgen des Todes und letztwilliger Erklärungen sind also rechtlicher Natur.

Bei Fragen des Erbrechts stehen wir Ihnen als kompetenter und erfahrener Partner zur Seite. Mit Herrn Rechtsanwalt Gerd-Jürgen Rahn gehört ein zertifizierter Testamentsvollstrecker zu unserem Team, der die Fachausbildung zum Testamentsvollstrecker mit Erfolg abgeschlossen hat. Egal, ob es darum geht, Vorsorge zu treffen oder Sie bei einem Erbfall Rat und Unterstützung wünschen, sind Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig.