Das Wirtschaftsrecht, also das Recht der am Wirtschaftsleben Beteiligter, bündelt Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsrecht, des Vertragsrecht sowie Zivilrechts und anderer Rechtsgebiete
mehr. Es umfasst mangels einer Kodifikation die Vielzahl von Normen, die auf die unternehmerische Tätigkeit Einfluss haben. Unsere rechtsanwaltliche Beratung umfasst unter Beachtung dieser
gesetzlichen Gegebenheiten die Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen, Fragen der Gründung, des Kauf sowie des Verkaufs von Unternehmen und Fragen der Unternehmensnachfolge einschließlich der
Errichtung von Stiftungen.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und haben uns seit Jahrzehnten insbesondere als Partner des Mittelstandes bewährt.