Bau- und Architektenrecht

Jedes Bauvorhaben birgt – schon aufgrund seiner Komplexität und des Zusammenwirkens verschiedener Werkunternehmer und anderer Akteure – das besondere Risiko eines Konfliktes. Tritt dieser ein, stehen die am Bau beteiligten Personen – Architekten, Bauunternehmer, Handwerker und Bauherren – vor Auseinandersetzungen, die nicht selten in langjährigen und kostenträchtigen Gerichtsverfahren ausgetragen werden. Liegt ein Baumangel vor? Wer hat diesen zu verantworten? Welche Folgen hat dies für das Bauvorhaben? Welche Ansprüche hat der Bauherr gegen den Verantwortlichen? Damit der Traum vom (Haus-)Bau nicht im Fiasko endet, empfiehlt es sich bei Baumängeln die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Wir vertreten mit langjähriger Erfahrung sowohl Bauherren als auch Architekten, Bauunternehmer und Handwerksunternehmen in Auseinandersetzungen des privaten Baurechts.