Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst begrifflich sämtliche Rechtsfragen, in denen die Medizin eine Rolle spielt, so auch das Arztrecht und das Vertragsarztrecht.

 

Wir beraten und vertreten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken insbesondere zu allen spezifischen Fragen des Medizin- und Arztrechts. Dies umfasst beispielsweise Fragen der Niederlassung, der Gründung von Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften, des Eintritts neuer Kolleginnen und Kollegen in eine bestehende Gemeinschaft sowie das Ausscheiden aus einer solchen Gemeinschaft. Auch bei der Abgabe oder Übernahme von Praxen sind wir unterstützend tätig.

Zudem nehmen wir uns vertragsärztlichen Fragen an. Wir vertreten so etwa Ärztinnen und Ärzte vor Ausschüssen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen, in Zulassungsverfahren und bei Anträgen auf Entziehung der Kassenzulassung bzw. der Durchführung von Disziplinarverfahren. Auch vertreten wir bei der Abwehr von Haftungsansprüchen.

Darüber hinaus betreiben wir die Einziehung ärztlichen und zahnärztlichen Honorars.

Auch für andere, spezifische Fragen des Medizinrechts sind wir aufgrund unserer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen sowie aufgrund unserer besonderen Spezialisierung auf diesem Gebiet Ihr kompetenter Ansprechpartner.