Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst begrifflich sämtliche Rechtsfragen, in denen die Medizin eine Rolle spielt, so auch das Arztrecht und das Vertragsarztrecht.

 

Wir beraten und vertreten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte insbesondere zu allen spezifischen Fragen des Medizin- und Arztrechts. Dies betrifft Fragen der Niederlassung, der Gründung von Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften, des Eintritts neuer Kollegen in eine bestehende Gemeinschaft sowie das Ausscheiden aus einer solchen Gemeinschaft.

Zudem nehmen wir uns vertragsärztlichen Fragen an. Wir vertreten so etwa Ärztinnen und Ärzte vor Ausschüssen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen, in Zulassungsverfahren und bei Anträgen auf Entziehung der Kassenzulassung bzw. der Durchführung von Disziplinarverfahren.

Darüber hinaus betreiben wir die Einziehung ärztlichen und zahnärztlichen Honorars.

Auch für andere, spezifische Fragen des Medizinrechts sind wir aufgrund unserer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet Ihr kompetenter Ansprechpartner.