Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht beraten und unterstützen wir sowohl Unternehmer als auch Privatleute. In manchen Fällen bietet sich die Möglichkeit einer Sanierung oder einer Schuldenbereinigung im Wege einer Einigung mit den Gläubigern an. Unser Anspruch ist es, in jeder Lage Lösungen zu entwickeln, die dem Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen dienen. Zeitgleich verlieren wir dabei die Gläubigerinteressen selbstverständlich nicht aus den Augen. Krisen gehören schon immer zum Privat- sowie zum Wirtschaftsleben. Wir sehen unsere Aufgabe darin, in einer solchen Situation auch Chancen und neue Perspektiven zu erkennen. Wir stellen für Sie die Weichen für einen geordneten Neuanfang.

Wenn Sie zum Beispiel schriftlich von einem Insolvenzverwalter dazu aufgefordert werden, Geldbeträge zurückzuzahlen, die Sie vor einiger Zeit erhalten haben, dann haben Sie es mit einer sogenannten Insolvenzanfechtung zu tun. Wir klären Sie darüber auf, auf welche Rechte Sie sich als Gläubiger im Rahmen einer Insolvenzanfechtung berufen können.

Wir entwickeln ebenso einen flexiblen Insolvenzplan für Privatpersonen und helfen Ihnen, diesen Plan umzusetzen. Wir beraten Sie auch bei einer persönlichen Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter, beispielsweise bei Haftungsansprüchen.

Außerdem übernehmen wir die Beratung/Verteidigung in Strafverfahren/Ermittlungsverfahren mit insolvenzrechtlichem Bezug.