Zivilrecht

Das Zivilrecht, das auch als Privatrecht bezeichnet wird, regelt nach der allgemein gebräuchlichen Definition die juristischen Beziehungen zwischen Bürgern untereinander bzw. zu juristischen Personen, also Unternehmen. Die dabei geltenden grundlegenden Regelungen sind im Bürgerliche Gesetzbuch zusammengefasst. Diese durchziehen beinahe unser gesamtes tagtägliches Leben. Die Frage, wer welchen Anspruch gegen wen hat, kann schnell zum Streitfall werden. Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts und unterstützt sie dabei, ihre Ansprüche und Interessen – notfalls vor Gericht – durchzusetzen.

Jeder unserer Rechtsanwälte kann hier Ihr Gesprächspartner sein.