Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bezeichnet sämtliche Normen über die privatrechtlichen Personen- und Kapitalgesellschaften und regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.  Rechtsgrundlagen sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch beispielsweise das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz und das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.

Unsere Beratungsleistungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts umfasst:

  • Unternehmensgründungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensabwicklung
  • Unternehmenstransaktionen
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Unternehmensfinanzierung
  • Compliance
  • Konflikte mit Gesellschaftern oder Organen