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Medizinischer Dienst bestätigt 3.221 Behandlungsfehler im Jahr 2022

Für das Jahr 2022 hat der Medizinische Dienst – der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland – insgesamt 3.221 Behandlungsfehler bestätigt. In beinahe 2.700 dieser Fälle sind Folgeschäden für die Patienten eingetreten. Die zugrunde gelegten Daten des Medizinischen Dienstes stammen aus der dortigen Gutachtertätigkeit. Im Auftrag der Krankenkassen hat der Medizinische Dienst im Jahr 2022 über 13.000 Patientenbeschwerden und Verdachtsfälle durch Gutachter bewerten lassen. In der Mehrzahl der Fälle haben die Gutachter keinen Fehler bestätigen können.

 

Die Zahlen bleiben damit auch im Jahr 2022 weitgehend konstant. Es sind zwischen wenigstens 12.500 Gutachten in 2012 und 15.100 Gutachten in 2016 erstellt worden. Auch die Zahl der dabei ermittelten Behandlungsfehler entspricht etwa der der Vorjahre.

 

Gleichwohl gehen Experten schon seit langem von einer wesentlich höheren Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern aus. Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt der Gesamtsituation. Geschätzt wird, dass in etwa einem Prozent der Krankenhausbehandlungen ein Behandlungsfehler unterläuft. Nur drei Prozent dieser Fälle sind in der Vergangenheit nachverfolgt worden.

 

Hinzu kommt, dass es für Patienten besonders schwierig ist, gegen einen vermuteten Behandlungsfehler erfolgreich vorzugehen. Das liegt an der geltenden Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess. Die Patienten müssen dabei selbst beweisen, dass sie Opfer von solchen Fehlern geworden sind und dass es in Folge des Fehlers zu einem kausalen Schaden gekommen ist. Der Patient ist jedoch medizinischer Laie und nicht selten überfordert, den Sachverhalt aufzuklären. Häufig scheitert ein erfolgreiches Vorgehen folglich daran, dass der Patient diesen Beweis nicht führen kann. Patientenschützer fordern bereits seit Jahren, dass dieser Status quo geändert wird. Nach der dortigen Vorstellung soll es zukünftig dem Arzt oder Krankenhaus obliegen, nachzuweisen, dass die Behandlung lege artis, dass heißt ohne Behandlungsfehler, durchgeführt worden ist. Anders sehen es die Interessenvertretungen der Ärzte, die die bisherigen Regelungen verteidigen. Seitens der Bundesregierung stellt man indes derzeit eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes in Aussicht. Dass hier allerdings derart weitreichende Verbesserungen für Patienten umgesetzt werden, ist eher nicht zu erwarten.