Digital Health – also die Digitalisierung des Gesundheitssystems – ist zurzeit in aller Munde. Digitalisierung, so die Vorstellung vieler, soll geeignet sein, die Gesundheitsversorgung deutlich
zu verbessern. Konkret geht es darum, die Effizienz der Gesundheitsversorgung zu erhöhen, indem man gesellschaftliche Bereiche der Gesundheitsfürsorge mittels digitaler Technologien stärker
anbindet. Am 27. September 2019 ist dazu das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale Versorgungsgesetz = DVG) in erster Lesung im Bundestag beraten
worden. Dieses Gesetzesvorhaben betrifft konkret die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung soll zu diesem Zweck erweitert werden. Es ist vorgesehen, dass auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig beispielsweise
Gesundheits-Apps nutzbar sein sollen. Geht es nach den Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums, wird es bald zum Alltag gehören, dass der Arzt nicht nur Medikamente – sondern auch Apps
verschreibt. Diese sollen den Patienten beispielsweise dabei unterstützen, Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Die Kosten dafür sollen zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung gehen.
Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, wird der Zugang des Marktes für die Hersteller erleichtert: Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, wird sie vorläufig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen. Ihre Kosten werden vorläufig, für den Zeitraum eines Jahres, von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Gelingt ihm dies, kann sein Produkt weiter als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung den Versicherten verschrieben werden.
Offen ist dabei noch, was der geplante Einzug der Digitalisierung in die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten kosten wird. Denn wie viel Geld der Hersteller erhält, dies verhandelt er selbst mit dem GKV-Spitzenverband. Schon zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich sagen, dass das DVG Chancen bereithält: Zum einen für die gesetzliche versicherten Patienten, deren Versorgung positiv beeinflusst wird. Zum anderen aber auch für Unternehmen, die ungeahnte, neue Absatzmärkte erschließen können.