Arbeitsrecht

Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um Fragen des Arbeitsrechts geht. In unserer Kanzlei steht Ihnen mit Rechtsanwalt Gerd Luttmann – einem Fachanwalt für Arbeitsrecht – ein ausgewiesener Experte zur Seite.

Unsere Rechtsberatung bezieht sich auf die gesamten Facetten des Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei freilich Verfahren, in denen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt.

Besonderheiten im Verfahren der Kündigungsschutzklage

Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bereits ausgesprochen und sollten Sie diese nicht akzeptieren wollen, dann heißt es schnell zu handeln, um die Fäden nicht bereits in diesem Stadium aus der Hand zu geben. Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden, sonst gilt die Kündigung nach §§ 4, 7 KSchG als wirksam. Man spricht von materieller Präklusion.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren wird die Wirksamkeit der Kündigung dann unter allen rechtlichen Gesichtspunkten – insbesondere auch der Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes – überprüft (sog. soziale Rechtfertigung). Dringt die klagende Partei mit ihrem Anliegen durch, so ist die Kündigung unwirksam und das Vertragsverhältnis bleibt unverändert bestehen. Dies hat regelmäßig auch eine rückwirkende Vergütung zur Folge. Der unwirksam gekündigte Arbeitnehmer ist so zu stellen, als ob er nach dem Kündigungszeitpunkt weitergearbeitet hätte.